8.12.2009
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Wie man bei der Teilkaskoversicherung online sparen kann

Wenn es um die KFZ Versicherung geht, haben viele Verbraucher noch Berührungsängste mit den Direkt- und Onlineversicherern. Das trifft sowohl bei der Haftpflicht als auch für die Vollkasko und Teilkaskoversicherung zu. Die Tests von Verbraucherschutzorganisationen haben aber bewiesen, dass diese Vorbehalte völlig unbegründet sind, denn es gibt sogar einige Verträge zur Teilkaskoversicherung, bei denen bei einem Online Abschluss nicht nur ein satter Rabatt oder eine Beitragsgutschrift gewährt wird, sondern bei denen man auch auf einen exzellenten Service vertrauen kann. Der Kunde hat hier die Chance, entweder per Telefon, per Mail oder via Chat mit der Gesellschaft Kontakt aufzunehmen. Auch die Schadensmeldungen zur Teilkaskoversicherung sind online möglich. Auf Seiten der Versicherungen spart das einen erheblichen Teil der Verwaltungskosten, so dass sie die Teilkaskoversicherung zu besonders günstigen Konditionen anbieten können. Da kann so mancher Versicherer mit bundesweit verstreuten Agenturen und Niederlassungen nicht mithalten.



Die Schadensfallpalette bei der Teilkaskoversicherung


Die Teilkaskoversicherung deckt die Grundrisiken ab, die für ein Fahrzeug bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen können. So kann es sein, dass ein Fahrzeug komplett gestohlen wird. Auch ein Einbruch in Verbindung mit dem Diebstahl von darin befindlichem Eigentum des Halters ist als Schadensfall für die Teilkaskoversicherung denkbar. Wird ein abgestelltes Fahrzeug durch Dritte beschädigt, ohne dass etwas gestohlen wird, geht man von Vandalismus aus. Das ist nicht abgesichert. Einen großen Anteil der Schadensfälle für die Teilkaskoversicherung nehmen Glasschäden durch Steinschläge und Hagelschlag sowie Kollisionen mit Tieren ein. Bei den Tierschäden in der Teilkaskoversicherung muss man genau in die AVB schauen, denn hier gibt es unterschiedliche Auslegungen. Sie können auf Haarwild nach dem BJadgG eingeschränkt sein. Bei Marderschäden sind nur die durch die Bisse unmittelbar entstandenen Schäden versichert. Daraus folgende Schäden wie beispielsweise durch den Verlust von Hydrauliköl versagende Bremsen und daraus folgende Unfälle werden von der Teilkaskoversicherung nicht erfasst.



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