8.12.2009
Image


Neufahrzeug gekauft? – Dann ist die Vollkaskoversicherung
unbedingt ratsam.

Mit einem Neufahrzeug fährt man einen recht erheblichen finanziellen Gegenwert vom Hof des Händlers. Der sollte natürlich besonders gut abgesichert werden. Das gilt besonders dann, wenn man noch dazu gezwungen war, das gute Stück über einen entsprechenden Kredit zu finanzieren. Darauf legen die Kreditbanken neben der Hinterlegung der Fahrzeugbriefs allergrößten Wert, denn es soll schon Fälle gegeben haben, bei denen das finanzierte Fahrzeug schon auf dem Weg nach Hause durch einen Unfall einen Totalschaden erlitten hat. Je nachdem, wer daran Schuld hatte, tritt entweder die Haftpflicht des Unfallgegners oder die eigene Vollkaskoversicherung ein. Die Vollkaskoversicherung zahlt auch dann, wenn der Unfallgegner sich aus dem Staub macht, ohne dass es der Polizei später gelingt, ihn ausfindig machen zu können. In einem solchen Fall könnte man die Entschädigung aus der Vollkaskoversicherung in Absprache mit der Bank dazu nutzen, sich ein neues Fahrzeug zu bestellen oder den Kredit sofort tilgen zu können.



Kosten und Deckungsumfang bei der Vollkaskoversicherung


Die Kosten für eine Vollkaskoversicherung bestimmen sich aus der Typklasse, der Regionalklasse und einen anrechenbaren persönlichen Rabatt auf schadensfreie Jahre. Besonders Letzterer wirkt sich sehr deutlich aus, denn er kann unter Umständen bis zu siebzig Prozent des regulären Beitrages betragen. Weitere Einsparungen beim Beitrag für die Vollkaskoversicherung kann man dadurch erzielen, dass man sein Fahrzeug nachrüsten lässt. Das kann eine elektronische Wegfahrsperre, aber auch eine Alarmanlage sein. Bei der Vollkaskoversicherung wirkt es sich auch positiv auf den Beitrag aus, wenn man sein Fahrzeug nicht auf der Straße, sondern in einer Garage parken kann. Dort werden noch zusätzlich Unterschiede gemacht, ob es sich um eine Gemeinschaftsgarage oder eine Einzelgarage handelt. Der Umfang der Versicherungsleistung geht bei der Vollkaskoversicherung weit über das Maß der Teilkasko hinaus. So sind hier beispielsweise Vandalismus und Fahrzeugschäden aus selbst verschuldeten Unfällen mit eingeschlossen.



Menu


Left box